Alles, was in einer Therapiesitzung besprochen wird, unterliegt der Verschwiegenheit, eine Berufspflicht aller Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Der Österreichische Berufsverband der PsychotherapeutInnen (ÖBVP) beschreibt die Verschwiegenheitspflicht auf deren Homepage folgendermaßen:

„Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentrales Element der Psychotherapie.

§ 15 des Psychotherapiegesetzes verpflichtet PsychotherapeutInnen sowie deren Hilfspersonen zur Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse. Die Verschwiegenheitspflicht besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber jedweder Person oder Einrichtung außerhalb der KlientInnen/PatientInnen, also z.B. gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen Sozialeinrichtungen.

Die Verschwiegenheitspflicht der PsychotherapeutInnen ist somit wesentlich strenger gefasst als beispielsweise jene der ÄrztInnen.“ Mehr dazu